Einsatzverlauf/Lage: Auf einem Gartengrundstück in unmittelbarer Nähe zur L531 wurden großen Mengen an Grünschnitt sowie eine Gartenhütte verbrannt. Hierbei kam es zu einer starken Rauchentwicklung. Der Verursacher wurde entsprechend belehrt und erhielt die Anordnung das Feuer niederbrennen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir auf die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen hinweisen: Abfallbeseitigungsgesetz
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